Terminkalender
Dienstag, 12. Januar 2016, 08:00
Die Wählerevidenz, das Verzeichnis wer aller wählen darf liegt zu Einsicht auf.
Jeder hat die Möglichkeit einzusehen, ob er/sie verzeichnet ist, oder ob etwas nicht stimmt.
Zeiten werden in einer Gemeindekundmachung kundgetan. Einsichtnahme muss auch außerhalb der normalen Dienstzeit möglich sein.
EU Bürger ohne Ö.Staatsbürgerschaft müssen nicht mehr ansuchen um Aufnahme, sie sollten automatisch eingetragen werden.
Trotzdem nachschauen.
Voraussetzung ist natürlich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde.