Es wird üblicherweise in jeder Gemeinde laufend auf der Grundlage des Melderegisters eine Liste geführt, in der alle Wahlberechtigten gelistet sind. Ungefähr zwei Monate vor einer Wahl, zum sogenannten Wahlstichtag, wird aus dieser Liste, der Wählerevidenz, das Wählerverzeichnis erstellt, das die Grundlage für die Zulassung zu dieser konkreten Wahl bildet.
Für die Aufnahme in die Wählerevidenz maßgebend ist im Regelfall der ordentliche Wohnsitz. Das ist der Wohnsitz, wo man sich hauptsächlich aufhält oder wie es im Gesetz heißt, wo man den Lebensmittelpunkt hat.
Fehler könnten sich z.B. bei EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde einschleichen. Diese BürgerInnen wären zwar bei einer Gemeinderatswahl zur Wahl berechtig, müssen jedoch im Wählerverzeichnis aufscheinen. Wenn dieser Eintrag nicht automatisch passiert ist, kann man dies beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Bestätigung der Meldung (Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.)
- gegebenenfalls: Nachweis, in welchem Wählerverzeichnis des Herkunftsstaates Sie zuletzt eingetragen gewesen sind
vergleiche https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320331.html
Um festzustellen, ob man überhaupt eingetragen, und damit zu Wahl zugelassen ist, wird dieses Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme aufgelegt.
Innerhalb dieser ca. zweiwöchigen Frist ungefähr einen Monat vor der Wahl findet das Reklamationsverfahren statt. In dieser Zeit hat jedeR Wahlberechtigte die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen, ob und wo er/sie zu dieser Wahl wahlberechtigt ist, und gegebenenfalls eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung zu beantragen.
Für die Gemeinderatswahl 2016 in Tirol ist dies der Zeitraum 5.1.2016 - 12.1.2016