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Die Gemeinderatswahlen am 28.2.2016 könnte man als 2 Wahlen ansehen.

Jeder der Wahlberechtigten hat zwei Stimmen zu vergeben: Gewählt werden auf getrennten Stimmzetteln die Gemeinderäte und Bürgermeister. Es handelt sich dabei um gesplittete Stimmen, d. h. man kann z. B. einen Bürgermeister der einen Liste wählen, aber dennoch eine andere Liste ankreuzen. Ist einer der beiden Stimmzettel ungültig, bleibt der zweite trotzdem im Rennen.

 

Wahl zum Gemeinderat

Zum Ersten ist eine Liste zu wählen. Diese Stimme gilt dann für die Sitze im Gemeinderat. Auch kann eine Vorzugsstimme vergeben werden. Wenn eine bestimmte Person dieser gewählten Liste zusätzlich von der Wählerin, vom Wähler vermerkt wird, kann unter bestimmten Umständen die Reihung auf der Liste von den WählerInnen geändert werden.

Wahl zur/zum BürgermeisterIn

Die zweite Wahl findet gleichzeitig statt. Auf einem eigenen Stimmzettel kann man sich für eine Bürgermeisterkandidatin, einen Kandidaten aussprechen. Diese Kandidatin, dieser Kandidat muss nicht der selben Liste angehören, welche für den Gemeinderat gewählt wurde.

Vizebürgermeister?

Die Virzebürgermeisterin, der Vizebürgermeister wird nicht direkt vom Wahlvolk erkoren, sondern im Gemeinderat bei der ersten Sitzung gewählt. Das wird dann oft der Spitzenkandidat, die Spitzenkandidatin der zweitstärksten Liste im Gemeinderat. Aber es muss nicht so sein. Die Wahl zum Vizebürgermeister ist eine normale Abstimmung im Gemeinderat, wo Stimmenmehrheit gilt.

Koppelung

Wenn man in der Tiroler Gemeindewahlordnung nachließt, so stößt man auf §§37 "Koppelung von Wahlvorschlägen"

Danach "....gelten  die Wählergruppen der miteinander gekoppelten Wahlvorschläge als eine Wählergruppe bzw. Gemeinderatspartei. Koppelungen bleiben während der gesamten Funktionsperiode des Gemeinderates aufrecht."

(Siehe  RIS TGWO)