Wörterbuch Suche

Zur Gemeinderatwahl in Österreich sind BürgerInnen berechtigt, die

  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben (dieser muss spätestens am Stichtag definiert sein),
  • österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind,
  • sowie nichtösterreichische EU-BürgerInnen.
  • zusätzlich darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.
EU-Bürger müssen sich nun nicht mehr eintragen lassen, das erfolgt automatisch. Aber man kann ab dem Tag, ab dem das Wählerverzeichnis aufliegt (5 Werktage lang), Einsicht nehmen, ob man eingetragen ist.

In das Wählerverzeichnis kann man Einsicht nehmen und auch dagegen Einspruch erheben. Mehr dazu findet ihr auf der www.help.gv.at Seite unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das sogenannte aktive- und passive Wahlrecht.

Aktives Wahlrecht : man darf wählen

Passives Wahlrecht: man kann für eine politische Funktion gewählt werden.

Der einzige Große Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht betrifft das Alter.

Für das passive Wahlrecht musst du pätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.