Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) bei der zuständigen Stelle (Gemeinde) beantragt werden. Rinn bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online mit Handy-Signatur oder mittels e-card mit Bürgerkartenfunktion zu erledigen.Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Online : https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=70345
Die Behörde prüft, ob die Person im jeweiligen Wählerliste geführt wird. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, wird sie zugesendet. Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Vorraussichtlich ab 18. Februar 2016.
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, um die Zustellung vor der Wahl per Post zu gewährleisten.
Es besteht auch die Möglichkeit der Beantragung einer automatischen Zusendung von Wahlkarten für Personen, die wegen eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, ein Wahllokal zu besuchen.
Bei der Wahlkarte handelt es sich um ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel und das Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie eine Anleitung zur Ausübung der Briefwahl. Der Wahlkarte liegt ein Informationsblatt bei.
Am Tag der Wahl können die Wähler mit der Wahlkarte in solchen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, ihre Stimmen abgeben. (Die Stimmabgabe mit der Wahlkarte kann aber auch mittels Briefwahl oder vor einer fliegenden Wahlkommission am Wahltag erfolgen. Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte und ohne Beisein einer Wahlbehörde gewählt werden.)
Bei der Stimmabgabe im Wahllokal ist die unausgefüllte Wahlkarte (nicht verklebt, ohne eidesstattliche Erklärung) samt Inhalt der Wahlleiterin/dem Wahlleiter im Wahllokal zu übergeben. Diese/Dieser erklärt dann die weiteren Schritte.
(Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320520.html )